Bareinnahmen
Prüfen Sie die angezeigten Bareinnahmen.
Im Bereich Bareinnahmen prüfen Sie die erfassten Einnahmen und ihre Zuordnung. Gleichen Sie Zeitraum und Kasse ab, bevor Sie die Übersicht weiterverwenden.
Zugang und Zuständigkeit
Abschnitt betitelt „Zugang und Zuständigkeit“Öffnen Sie Kassen → Bareinnahmen. Die Bearbeitung setzt die dafür vorgesehenen Rechte voraus.
Angaben verstehen
Abschnitt betitelt „Angaben verstehen“| Angabe | Bedeutung für Ihre Arbeit |
|---|---|
| Kasse | Identifiziert die Kasse der Tagesübersicht. |
| Datum und Betrag | Zeigen die Tagesangaben der gewählten Kasse. |
| Verfügbare Tabellenfilter | Grenzen die angezeigte Liste ein. |
Voraussetzungen
Abschnitt betitelt „Voraussetzungen“Benötigte Rolle: Berechtigte Kassenbearbeitung.
Prüfen Sie vor der Bearbeitung die betroffene Person, den Datensatz oder den Zeitraum.
Vorgehen
Abschnitt betitelt „Vorgehen“-
Öffnen Sie Kassen → Bareinnahmen.
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Wählen Sie den Zeitraum und die gesuchte Kasse. Nutzen Sie bei Bedarf die Suchangaben.
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Vergleichen Sie Datum, Kasse und Betrag mit der betrieblichen Tagesübersicht.
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Prüfen Sie die zugehörigen Kassenbucheinträge im passenden Bereich.
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Klären Sie eine fehlende oder abweichende Einnahme mit der zuständigen Kassenbearbeitung.
Ergebnis prüfen
Abschnitt betitelt „Ergebnis prüfen“Die Tagesangaben gehören zur richtigen Kasse und zum richtigen Zeitraum.
Wenn der Ablauf abweicht
Abschnitt betitelt „Wenn der Ablauf abweicht“Die Anzeige bestätigt keine vollständige Kassenabstimmung. Bearbeiten Sie Zuordnungen nur über die dafür angebotenen Aktionen.
Zusammenhänge und Besonderheiten
Abschnitt betitelt „Zusammenhänge und Besonderheiten“Die Tagesübersicht beantwortet, welche Bareinnahmen für eine Kasse und ein Datum erfasst sind. Das Kassenbuch zeigt die einzelnen zugehörigen Buchungen mit Belegnummer und Saldo. Tresorbewegungen beschreibt Einlagen, Entnahmen und Überträge in einem eigenen Bereich.
Prüfen Sie bei einer Abweichung zuerst dieselbe Kasse und dasselbe Datum in den zusammengehörigen Ansichten. Ein passender Tagesbetrag allein bestätigt keinen vollständig abgestimmten Kassenbestand.